Mahnung schreiben – kostenlos & ohne Anmeldung
Zahlungserinnerung, 1. und 2. Mahnung oder letzte Mahnung in zwei Minuten erstellen – freundlich, sachlich oder bestimmt formuliert und mit automatischer Berechnung der Verzugszinsen. Als PDF speichern oder als Text kopieren.
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- Ihre Daten bleiben in Ihrem Browser
Die Mahnstufen im Überblick
Gesetzlich ist nicht vorgeschrieben, wie oft Sie mahnen müssen. In der Praxis hat sich ein Ablauf in vier Stufen bewährt – mit jeder Stufe wird der Ton bestimmter und die Frist kürzer.
- Zahlungserinnerung – freundlicher Hinweis, dass die Rechnung übersehen wurde. Meist ohne Gebühren, Frist ca. 10–14 Tage.
- 1. Mahnung – formelle Zahlungsaufforderung. Spätestens jetzt ist der Kunde im Verzug, Verzugszinsen und Kosten können berechnet werden.
- 2. Mahnung – deutlicher Hinweis auf den Verzug, kürzere Frist (ca. 7 Tage).
- Letzte Mahnung – letzte Frist mit Ankündigung der nächsten Schritte: gerichtliches Mahnverfahren, Inkasso oder Rechtsanwalt.
Bleibt auch die letzte Mahnung erfolglos, können Sie online beim zuständigen Mahngericht einen Mahnbescheid beantragen (online-mahnantrag.de).
Verzugszinsen berechnen
Gerät Ihr Kunde in Zahlungsverzug, können Sie Verzugszinsen nach § 288 BGB verlangen. Die Höhe hängt davon ab, wer Ihr Kunde ist:
| Kunde | Zinssatz | Aktuell (seit 01.07.2026) |
|---|---|---|
| Unternehmen (B2B) | Basiszins + 9 Prozentpunkte | 10,52 % p. a. |
| Verbraucher (B2C) | Basiszins + 5 Prozentpunkte | 6,52 % p. a. |
Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank jeweils zum 1. Januar und 1. Juli festgelegt. Ändert er sich während des Verzugszeitraums, rechnet der Generator jeden Abschnitt mit dem jeweils gültigen Satz. Für eine schnelle Berechnung ohne Mahnschreiben nutzen Sie unseren Verzugszinsen-Rechner. Gegenüber Unternehmen steht Ihnen zusätzlich eine Verzugspauschale von 40 € zu (§ 288 Abs. 5 BGB).
Wann ist mein Kunde im Verzug?
Steht auf der Rechnung ein konkretes Zahlungsziel („zahlbar bis 15.11.2026“), beginnt der Verzug am Tag nach diesem Datum. Ohne Datum tritt Verzug durch eine Mahnung ein – oder automatisch 30 Tage nach Zugang der Rechnung. Bei Verbrauchern gilt die 30-Tage-Regel nur, wenn auf der Rechnung ausdrücklich darauf hingewiesen wurde (§ 286 BGB).
Häufige Fragen
Ist der Mahnung-Generator wirklich kostenlos?
Ja. Sie brauchen weder ein Konto noch eine E-Mail-Adresse. Die Mahnung entsteht direkt in Ihrem Browser.
Werden meine Daten gespeichert oder übertragen?
Nein. Alle Eingaben – auch Ihr Logo – werden ausschließlich in Ihrem Browser verarbeitet und nicht an unseren Server gesendet. Wenn Sie „Absenderdaten merken“ aktivieren, werden nur Ihre eigenen Absenderdaten lokal in Ihrem Browser gespeichert. Sie können das jederzeit wieder abwählen.
Kann ich den Ton der Mahnung anpassen?
Ja. Für jede Mahnstufe stehen drei Varianten zur Wahl: „Freundlich“ für gute Kunden, bei denen Sie von einem Versehen ausgehen, „Sachlich“ als neutraler Geschäftston und „Bestimmt“ für deutliche, knappe Formulierungen. Zusätzlich können Sie zwischen „wir“ (Firma) und „ich“ (Einzelperson) wählen und den Text direkt in der Vorschau anpassen.
Wie speichere ich die Mahnung als PDF?
Klicken Sie auf „Drucken / als PDF speichern“ und wählen Sie im Druckdialog als Ziel „Als PDF speichern“ bzw. „Microsoft Print to PDF“.
Wie hoch sind die Verzugszinsen?
Gegenüber Unternehmen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte (§ 288 BGB). Seit dem 01.07.2026 beträgt der Basiszinssatz 1,52 %, die Verzugszinsen also 10,52 % bzw. 6,52 % pro Jahr.
Wie viele Mahnungen muss ich verschicken?
Gesetzlich ist keine bestimmte Anzahl vorgeschrieben. Üblich sind eine Zahlungserinnerung und zwei bis drei Mahnungen, bevor ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet oder ein Inkassobüro beauftragt wird.
Darf ich Mahngebühren verlangen?
Gegenüber Unternehmen können Sie ab Verzug eine Pauschale von 40 € verlangen (§ 288 Abs. 5 BGB); sie wird auf weitere Mahnkosten angerechnet. Gegenüber Verbrauchern dürfen Sie nur tatsächlich entstandene Kosten wie Porto und Material berechnen – üblich sind 1 bis 3 € pro Mahnung. Für das Schreiben, das den Verzug erst auslöst, dürfen keine Mahnkosten berechnet werden.