2. Mahnung schreiben – deutlich und korrekt
Auch die erste Mahnung blieb unbeantwortet? Die zweite Mahnung macht den Verzug unmissverständlich deutlich und setzt eine kürzere Frist – mit aktueller Zinsberechnung.
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Die zweite Mahnung: bestimmter im Ton, kürzer in der Frist
Mit der zweiten Mahnung zeigen Sie, dass Sie die Forderung ernsthaft verfolgen. Der Ton wird bestimmter, die Frist kürzer – meist 7 Tage. Die Verzugszinsen laufen seit dem ersten Verzugstag weiter; der Generator rechnet sie bis zum Datum des neuen Schreibens fort.
Mahngebühren in der 2. Mahnung
Gegenüber Verbrauchern dürfen Sie nur die tatsächlich entstandenen Kosten des Schreibens berechnen, also etwa Porto und Material – Gerichte erkennen meist nur wenige Euro an. Pauschalen für Arbeitszeit sind nicht zulässig.
Gegenüber Unternehmen deckt die Verzugspauschale von 40 € die internen Mahnkosten ab. Sie kann pro Forderung nur einmal verlangt werden – haben Sie sie bereits in der 1. Mahnung angesetzt, führen Sie sie in der Aufstellung erneut als offenen Posten auf, aber nicht doppelt.
Und wenn auch die 2. Mahnung nichts bewirkt?
Dann folgt die letzte Mahnung mit einer finalen Frist und der Ankündigung konkreter Schritte – etwa dem gerichtlichen Mahnverfahren. Den aktuellen Stand Ihrer Forderung inklusive Zinsen können Sie jederzeit mit dem Verzugszinsen-Rechner prüfen.
Häufige Fragen
Ist eine 2. Mahnung Pflicht?
Nein. Ist Ihr Kunde bereits im Verzug, könnten Sie rechtlich auch direkt einen Mahnbescheid beantragen. Eine weitere Mahnung erhöht aber oft die Zahlungsbereitschaft und zeigt im Streitfall, dass Sie kulant waren.
Darf ich in der 2. Mahnung erneut Mahngebühren berechnen?
Gegenüber Verbrauchern nur die tatsächlichen Kosten dieses Schreibens, etwa Porto. Gegenüber Unternehmen ist die Pauschale von 40 € pro Forderung nur einmal fällig.