Verzugszinsen-Rechner 2026
Berechnen Sie Verzugszinsen nach § 288 BGB taggenau – mit dem jeweils gültigen Basiszinssatz. Aktuell: 10,52 % gegenüber Unternehmen, 6,52 % gegenüber Verbrauchern.
So werden Verzugszinsen berechnet
Die Formel lautet: Hauptforderung × Zinssatz × Verzugstage ÷ 365. Der Zinssatz setzt sich aus dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank und einem festen Aufschlag zusammen:
- Unternehmen (B2B): Basiszins + 9 Prozentpunkte (§ 288 Abs. 2 BGB), aktuell 10,52 % p. a. Zusätzlich steht Ihnen eine Pauschale von 40 € zu (§ 288 Abs. 5 BGB).
- Verbraucher (B2C): Basiszins + 5 Prozentpunkte (§ 288 Abs. 1 BGB), aktuell 6,52 % p. a.
Beispiel: Eine Rechnung über 1.000 € an ein Unternehmen ist 30 Tage überfällig. 1.000 € × 10,52 % × 30 ÷ 365 = 8,65 € Verzugszinsen, dazu 40 € Pauschale.
Basiszinssatz – aktuelle und frühere Werte
Die Bundesbank legt den Basiszinssatz nach § 247 BGB jeweils zum 1. Januar und 1. Juli fest.
| Gültig | Basiszins | Verzugszins B2B | Verzugszins B2C |
|---|---|---|---|
| ab 01.07.2026 | 1,52 % | 10,52 % | 6,52 % |
| ab 01.01.2026 | 1,27 % | 10,27 % | 6,27 % |
| ab 01.07.2025 | 1,27 % | 10,27 % | 6,27 % |
| ab 01.01.2025 | 2,27 % | 11,27 % | 7,27 % |
| ab 01.07.2024 | 3,37 % | 12,37 % | 8,37 % |
| ab 01.01.2024 | 3,62 % | 12,62 % | 8,62 % |
| ab 01.07.2023 | 3,12 % | 12,12 % | 8,12 % |
| ab 01.01.2023 | 1,62 % | 10,62 % | 6,62 % |
Wann beginnt der Verzug?
Bei einem kalendermäßigen Zahlungsziel („zahlbar bis …“) beginnt der Verzug am Folgetag. Ohne Datum tritt er durch eine Mahnung ein oder automatisch 30 Tage nach Zugang der Rechnung – bei Verbrauchern nur, wenn die Rechnung auf diese Folge hinweist (§ 286 Abs. 3 BGB).
Häufige Fragen
Wie berechnet man Verzugszinsen?
Hauptforderung × Zinssatz × Verzugstage ÷ 365. Beispiel: 1.000 € gegenüber einem Unternehmen für 30 Tage bei 10,52 %: 1.000 € × 10,52 % × 30 ÷ 365 = 8,65 €.
Ab wann laufen Verzugszinsen?
Ab dem ersten Tag des Verzugs: dem Tag nach einem kalendermäßigen Zahlungsziel, nach Zugang einer Mahnung oder 30 Tage nach Zugang der Rechnung. Bei Verbrauchern gilt die 30-Tage-Regel nur, wenn die Rechnung darauf hinweist (§ 286 BGB).
Was passiert, wenn sich der Basiszinssatz ändert?
Die Verzugszinsen folgen dem jeweils gültigen Basiszinssatz. Ändert er sich zum 1. Januar oder 1. Juli, wird ab diesem Tag mit dem neuen Satz gerechnet. Der Rechner berücksichtigt das automatisch und zeigt jeden Zeitraum einzeln.