1. Mahnung schreiben – mit Verzugszinsen
Die Zahlungsfrist ist verstrichen? Erstellen Sie eine formelle erste Mahnung mit korrekt berechneten Verzugszinsen und Forderungsaufstellung – kostenlos und in zwei Minuten.
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Wann ist die 1. Mahnung fällig?
Die erste Mahnung folgt, wenn auch die Frist aus der Zahlungserinnerung ergebnislos verstrichen ist. Viele Selbstständige überspringen die Erinnerung und schicken direkt die 1. Mahnung – auch das ist zulässig. Der Ton ist sachlich und bestimmt, aber noch nicht drohend.
Was bewirkt die erste Mahnung rechtlich?
Spätestens mit der ersten Mahnung gerät Ihr Kunde in Zahlungsverzug (§ 286 BGB) – sofern er nicht schon vorher durch ein kalendermäßiges Zahlungsziel („zahlbar bis 15.11.2026“) in Verzug war. Ab Verzugsbeginn stehen Ihnen zu:
- Verzugszinsen: 10,52 % p. a. gegenüber Unternehmen, 6,52 % p. a. gegenüber Verbrauchern (Stand 01.07.2026)
- Verzugspauschale von 40 € gegenüber Unternehmen (§ 288 Abs. 5 BGB)
- Ersatz weiterer Verzugsschäden, etwa Kosten für Anwalt oder Inkasso ab dem Zeitpunkt des Verzugs
Der Generator berechnet Zinsen und Pauschale automatisch und listet sie übersichtlich in einer Forderungsaufstellung auf.
Inhalt einer ersten Mahnung
- eindeutige Bezeichnung der Rechnung (Nummer, Datum, Betrag)
- Hinweis, dass die Zahlung trotz Fälligkeit nicht eingegangen ist
- Forderungsaufstellung: Rechnungsbetrag, Verzugszinsen, ggf. Pauschale oder Mahngebühr, Gesamtbetrag
- eine neue Zahlungsfrist mit konkretem Datum, üblich sind 7 bis 14 Tage
- Bankverbindung und Verwendungszweck
Reagiert Ihr Kunde nicht, folgt die 2. Mahnung mit kürzerer Frist.
Häufige Fragen
Muss vor der 1. Mahnung eine Zahlungserinnerung kommen?
Nein. Die Zahlungserinnerung ist freiwillig. Viele Selbstständige schicken direkt die 1. Mahnung – rechtlich ist das zulässig und genügt, um den Kunden in Verzug zu setzen.
Muss eine Mahnung per Einschreiben verschickt werden?
Nein. Eine Mahnung ist an keine Form gebunden; Brief, E-Mail oder Fax genügen. Im Streitfall müssen Sie aber den Zugang beweisen – bei höheren Beträgen ist ein Einschreiben daher sinnvoll.
Welche Frist sollte ich in der 1. Mahnung setzen?
Üblich sind 7 bis 14 Tage. Nennen Sie ein konkretes Datum statt „innerhalb von 10 Tagen“, damit keine Zweifel über das Fristende entstehen.
Darf ich schon in der 1. Mahnung Verzugszinsen verlangen?
Ja, wenn Ihr Kunde bereits im Verzug ist – zum Beispiel, weil auf der Rechnung ein konkretes Zahlungsdatum stand. Löst erst diese Mahnung den Verzug aus, laufen die Zinsen ab ihrem Zugang.